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Schwerpunkt: Tatort Kirche |
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Die Vertuschung von Mißbrauchsfällen bei der katholischen Kirche zeigt: »Parallelgesellschaften« werden geduldet, solange sie nur Teil der »westlich-abendländischen Kultur« sind. Ein Kommentar von marx21
nnenminister Thomas de Maizière (CDU) hat kürzlich den »Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland« von einer weiteren Teilnahme an der Islamkonferenz ausgeschlossen. Die Begründung: Eine der Mitgliedsorganisationen, Milli Görüs, wird von der Staatsanwaltschaft München beschuldigt, eine kriminelle Vereinigung zu bilden. Die Anklage bezieht sich auf Vorwürfe der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung. Milli Görüs wird seit Jahren vom Verfassungsschutz beobachtet. Kritiker werfen der Organisation vor, ihre konservative Auslegung des Islam ziele auf die Bildung einer »Parallelgesellschaft« ab.
Geldwäsche, Steuerhinterziehung, Parallelgesellschaft? Das können auch andere: Erst kürzlich hat das Handelsblatt den Vatikan als »Drehscheibe für Mafiagelder, Schmiergeldzahlungen und Steuerhinterziehung« bezeichnet. Die Vatikanbank gilt als große Geldwaschanlage, durch die jährlich 60 Millionen Euro unbekannter Herkunft fließen. Auch für die katholische Kirche in Deutschland und die ihr nahestehende Partei, die CDU, ist die Zusammenarbeit mit Liechtensteiner und Schweizer Experten für Steuerhinterziehung und Geldwäsche hinreichend dokumentiert. Kein Staatsanwalt käme jedoch auf die Idee, sie der Bildung einer kriminellen Vereinigung zu bezichtigen.
Das Gleiche gilt für den Vorwurf der Bildung von Parallelgesellschaften, also sozialen Räumen, in denen geltendes Recht außer Kraft gesetzt ist. Hunderte Fälle von Kindesmissbrauch in christlichen Schulen und Gemeinden sind in den vergangenen Wochen bekannt geworden. Und als sei dies allein nicht schon skandalös genug, kommen nun zahlreiche Details über den Umgang der verantwortlichen Gremien und Bischöfe mit den Missbrauchsfällen ans Licht. Nicht selten handelten die Verantwortlichen nach eigenen, internen Verfahren jenseits geltenden Rechts. Fast immer waren sie darauf bedacht, die Fälle zu vertuschen und die Täter vor strafrechtlichen Konsequenzen zu schützen. Auffällig gewordene Priester und Ordensleute wurden nicht angezeigt, sondern lediglich in andere Pfarreien und Diözesen versetzt.
Auch Papst Benedikt XVI. spielte hier in der Vergangenheit - noch als Kardinal Joseph Ratzinger - eine wenig ruhmreiche Rolle. 2001 übertrug Johannes Paul II. Ratzingers Abteilung die Untersuchung aller Missbrauchsfälle durch katholische Geistliche. Kurz darauf warnte dieser in einem Brief an alle Bischöfe davor, Informationen über Folter- oder Vergewaltigungsfälle an die Justizbehörden oder die Presse weiterzugeben. Die innerkirchliche Untersuchung laufe »unter strengster Geheimhaltung (...), denn es handelt sich um eine Geheimsache des Heiligen Offiziums (...), deren Verrat mit Exkommunikation bestraft wird.«
Wo es bei staatlichen und anderen Erziehungseinrichtungen regelmäßig zu polizeilichen Ermittlungen kommt, bleiben Missbrauchsfälle in kirchlichen Einrichtungen erst einmal bei Vorgesetzten und Kirchenbehörden hängen - nach dem Motto: Nur kein Aufsehen erregen. Offensichtlich stellt die katholische Kirche einen rechtsfreien Raum dar, in der staatliche Gesetze und Gerichtsbarkeit nur sehr eingeschränkt gelten.
Die gegen Milli Görüs erhobenen Vorwürfe - ob diese berechtigt sind oder nicht, sei hier dahingestellt - treffen ganz sicher auf die katholische Kirche zu. Aber diese gehört zum westlich-abendländischen gemeinsamen »Kulturerbe«. Und da darf man sich offenbar rechtsfreie Räume und Rechtsbruch erlauben. Hier wird augenscheinlich mit zweierlei Maß gemessen.
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