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Der neue EU-Reformvertrag ist im Kern die alte neoliberale
EU-Verfassung. Diese war am Nein der Franzosen und Niederländer
gescheitert. Nun soll der Vertrag ganz ohne demokratische Beteiligung
der Bevölkerungen unter Dach und Fach gebracht werden
Im Protokoll des EU-Gipfels, der am 21.
und 22. Juni 2007 in Brüssel stattfand, heißt es: „Der
EU-Vertrag und der Vertrag über die Arbeitsweise der Union
werden keinen Verfassungscharakter haben.“ Das heißt
allerdings nicht, dass damit all das, was mit der EU-Verfassung
bezweckt wurde, vom Tisch ist. Sarah Wagenknecht, LINKE-Mitglied im
EU-Parlament, dazu im Neuen Deutschland:
„Der deutschen Ratspräsidentschaft ist es gelungen, die
Verfassung zu retten. Denn nichts anderes ist das, was jetzt als
Reformvertrag verkauft wird. Der Name hat sich gewandelt, der Inhalt
jedoch bleibt fast vollständig gleich: Es gibt keine Änderung
an der neoliberalen Ausrichtung des Vertrags, Wettbewerbsorientierung
und Militarisierung sind weiterhin Programm.“
Der irische
Ministerpräsidenten Bertie Ahern sieht ebenfalls kaum
Unterschiede: „Etwa 90 Prozent des Kernpakets bleiben gegenüber
dem europäischen Verfassungsvertrag unverändert“, sagte
er. Unterschiede bestünden vor allem in der Form.
Der „neue“ Reformvertrag soll von
einer Regierungskonferenz ausgearbeitet werden. Diese setzt sich aus
„Experten“ der Regierungen der Mitgliedsstaaten zusammen. Das
EU-Parlament und die Parlamente der Staaten sind am weiteren
Verfahren nicht beteiligt. Bis Ende 2007 soll der Vertrag
ausgearbeitet sein und spätestens zu den Europawahlen 2009 von
den Mitgliedsstaaten ratifiziert werden. Dieses Vorgehen bedeutet den
Ausschluss der europäischen Öffentlichkeit von jedwedem
Einfluss auf den Vertrag. Die globalisierungskritische Organisation
Attac vermutet, dass dadurch auch eine öffentliche Debatte
verhindert werden soll.
Tobias Pflüger, der für DIE
Linke im EU-Parlament sitzt, schreibt auf seiner Homepage: „Die
Ausrichtung der EU auf Neoliberalismus - "dem Grundsatz einer
offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb verpflichtet"
(Art. 177) - und Aufrüstung - "die Mitgliedstaaten
verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten
schrittweise zu verbessern" (Art. 41, 3) - werden im geplanten
Vertrag beibehalten. Ein grenzüberschreitendes Streikrecht in
der EU wird es auch weiterhin nicht geben.“
Zwar hat der französische
Präsident Sarkozy Formulierungen in Bezug auf freien Wettbewerb
und Preisstabilität streichen lassen. Doch laut Tobias Pflüger
geht es „Sakozy nur um kosmetische
Änderungen für die Stimmung in Frankreich, an andere Stelle
im neuen EU-Vertrag wird es die Verpflichtungen auf Neoliberalismus
weiterhin geben.“
Neu ist, dass die so genannte
Grundrechtecharta nicht mehr als Teil der EU-Vertrages vorgesehen
ist. In der Charta sind zum Beispiel aufgelistet das „Recht auf
Bildung“, „Gleichheit von Frauen und Männern“, „Gerechte
und angemessene Arbeitsbedingungen“, „Gesundheitsschutz“ oder
„Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit“. Die Bedeutung der
Charta ist bereits in der Vergangenheit Stück für Stück
reduziert worden. Nun soll im Reformvertrag nur noch auf sie
„verwiesen“ werden.
Laut EU soll die Grundrechtecharta aber
genau so rechtlich bindend sein wie der Reformvertrag selbst. Doch
diese Behauptung ist eine Nebelkerze, um vom neoliberalen Inhalt des
Reformvertrages abzulenken. Die ganze bisherige Politik der
Regierungen Europas in Richtung Lohn- und Steuerdumping,
Privatisierungen und Abbau von Arbeitnehmerrechten zeigt, dass die
Herrschenden für ein Europa des Kapitals stehen. Tobias Pflüger
schlußfolgert: „Somit bleibt es bei einem klaren NEIN zu
diesem "neuen" EU-Vertrag.“
Mehr Im Internet:
>> Kurze Darstellung der Inhalte
des neuen Reformvertrages von Tobias Pflüger (Abgeordneter der LINKEN
im EU-Parlament)
>> Presseerklärung von
Ulrich Maurer (Parlamentarischer Geschäftsführer DIE
LINKE-Bundestagsfraktion)
>> Artikel von Sarah Wagenknecht
(Abgeordnete der LINKEN im EU-Parlament) im Neuen Deutschland vom
29.06.2007
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