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Die Legende von der sozialen Marktwirtschaft |
Von Arno Klönne
Zum 60. Jahrestag der westdeutschen Währungsreform wird eine schöne Geschichte erzählt: Mit der Geldreform 1948 sei der erste Schritt getan worden hin zur „Sozialen Marktwirtschaft". Deren „Erfinder" Ludwig Erhard habe dann zum „Vater des Wirtschaftswunders" und zum „Schöpfer des Wohlstands" in der Alt-Bundesrepublik werden können. „Sozialer Frieden" sei Bedingung und auch wiederum Resultat dieser „Sozialen Marktwirtschaft" gewesen.
Seitdem auch die CDU/CSU zur Kenntnis genommen hat, dass Marktradikalismus bei der Mehrheit der Bevölkerung heute nicht gut ankommt, ist das „Zurück zu Ludwig Erhard" als politische Werbebotschaft in Mode gekommen, mal in einer christdemokratischen, mal in einer sozialdemokratischen Version, und selbst in der FDP hat dieser Slogan seine Anhänger. Aber auch manchen Politikern der Linkspartei ist er sympathisch. Mit der historischen Wirklichkeit hat dieser verbale Rückgriff wenig zu tun.
Als 1948 unter Regie der US-amerikanischen Besatzungsmacht in den deutschen Westzonen eine neue Währung eingeführt und damit die staatliche Teilung Deutschlands vom Westen her eingeleitet wurde, geschah dies in einer Situation vielfältiger Auseinandersetzungen über die künftige wirtschaftliche und soziale Ordnung im besetzten deutschen Terrain.
In der sowjetischen Besatzungszone war mit der Bodenreform und der Enteignung des industriellen Großbesitzes begonnen worden - Entscheidungen, die nicht ohne weiteres schon einen sowjetkommunistischen Kurs bedeuteten und die überwiegend auch von denjenigen mitgetragen wurden, die mit dem Machtanspruch der SED nicht einverstanden waren.
In den Westzonen herrschte die Meinung vor, es solle eine gemeinwirtschaftliche Gesellschaftsform angestrebt werden, „der Kapitalismus" sei „den sozialen Bedürfnissen" der Mehrheit der Menschen „nicht gerecht geworden" (so das Ahlener Programm der CDU in der britischen Zone 1947). Die Parlamente der Länder Nordrhein-Westfalen und Hessen (dort bestätigt durch eine Volksabstimmung) hatten eine Sozialisierung der Schlüsselindustrien beschlossen; das Veto der Besatzungsmächte verhinderte deren Umsetzung. Vor und nach der Währungsreform äußerte sich in den Westzonen mit spontanen Streiks und Demonstrationen der Protest aus der Arbeiterbevölkerung gegen die Rückkehr der alten Wirtschaftsherren und gegen eine Politik, die Kriegsfolgelasten einseitig den arbeitenden Menschen aufbürdete, den Großbesitz hingegen ungeschoren beließ.
Die westdeutsche Währungsreform verwandelte einen bis dahin großteils schwarzen in einen weißen Markt, und sie speiste große Mengen gehorteter Waren in das Konsumangebot ein. Produktion und Handel bekamen neuen Auftrieb, insofern wurde das Leben auch für die „kleinen Leute" leichter. Aber „sozial" war diese Währungsreform keineswegs. Millionen von kleinen Sparguthaben wurden abgewertet, der Wert von Produktionsmitteln oder Firmenkapital wurde hingegen nicht angetastet.
Als 1949 die Bundesrepublik gegründet wurde und im Grundgesetz eine (als „vorläufig" deklarierte) Verfassung erhielt, spiegelte sich in deren gesellschaftspolitischen Normen ein nicht entschiedener Konflikt um die Wirtschaftsordnung wider. Eigentum und Erbrecht sind nach Artikel 14 „gewährleistet", jedoch soll Eigentum „dem Wohle der Allgemeinheit dienen". „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel" können laut Artikel 15 „in Gemeineigentum oder andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden" - gegen „Entschädigung". Unabänderlich festgelegt ist (Artikel 20 und 28), dass die Bundesrepublik ein „sozialer Staat" sein soll.
Es ist leicht erkennbar, dass diese Verfassungsbestimmungen den Ausdeutungen breiten Raum geben, und zwar streitenden Interpretationen. Insofern sind sie Kompromissformeln. Aber das Grundgesetz enthält keine Festlegung auf das Modell „Marktwirtschaft", auch keine Verbot von Sozialisierungen. Absurd ist es, wenn in jüngster Zeit gegen Wortführer der LINKEN der Vorwurf von „Verfassungsfeindlichkeit" erhoben wird, weil diese - ziemlich zaghaft - für die Vergesellschaftung von Großkonzernen in bestimmten Wirtschaftsbereichen eintreten.
Verfassungsfeinde oder -leugner stehen dort, wo jede Möglichkeit der Hinwendung zum Gemeineigentum als unrechtmäßig verteufelt wird.
Das Grundgesetz (GG) lässt sozialistischen Projekten legalen Raum: „Die gegenwärtige Wirtschafts- und Sozialordnung ist zwar eine nach dem GG mögliche, keineswegs aber die allein mögliche" - so die gültige Erklärung des Bundesverfassungsgerichts. Mit anderen Worten: „Marktwirtschaft" (ein nicht wirklich treffender Begriff, präzisieren wir also: d.h. die Eigenmacht der Interessen des Kapitals) ist in der Bundesrepublik verfassungspolitisch nicht sakrosankt.
Bemerkenswert: Die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen, erst 1950 (also bereits auf der Basis des Grundgesetzes der BRD) beschlossen, hat eine Politik der Sozialisierung in „Schlüssel"-Branchen nicht nur als Möglichkeit, sondern als Auftrag definiert.
Selbstverständlich haben Verfassungsbestimmungen nur das Gewicht, das ihnen, in der Auseinandersetzung um gesellschaftliche Kräfteverhältnisse, demokratische und soziale Bewegungen verschaffen.
Zurück zur Legende von der „Sozialen Marktwirtschaft": In der Tat wurde in der Alt-Bundesrepublik, international verglichen, zeitweise ein relativ hohes Niveau sozialer Absicherung der Arbeitnehmerbevölkerung erreicht - zumindest für den männlichen Teil derselben. Aber diese war nicht einer freundlichen Eigendynamik des „Marktes" zu verdanken. Aus sich heraus bringt dieser Sozialität nicht hervor, auch wenn Ludwig Erhard das glauben machen wollte. Die tragenden Elemente bei den sozialen Errungenschaften der Alt-Bundesrepublik waren: Ein öffentliches, nicht den Kapitalinteressen unterstelltes System von Renten- und Krankenversicherung; ein ausgedehnter gemeinwirtschaftlicher Sektor, vor allem im Verkehrs- und Kommunikationsbereich und bei der Energieversorgung; Bildung als öffentliches, nicht kommerzialisiertes Gut; betriebliche Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmerinnen - freilich weniger durchgreifend, als es die Gewerkschaften einst gefordert hatten.
Nichts davon war Geschenk der „Markt"-Mächtigen an die Lohnabhängigen, das Soziale wurde der „Marktwirtschaft" abgerungen durch betriebliche und gewerkschaftliche Kämpfe, auch durch eine Sozialdemokratie, die noch sozialstaatlich orientiert war und aus der Opposition heraus Druck machte (worauf dann der „Sozialflügel" der Unionsparteien Rücksicht nahm).
Dem Wirtschaftspolitiker Ludwig Erhard übrigens wurde der Konflikt der Klassen dann allmählich lästig, und so präferierte er, auf dem Wege ins Bundeskanzleramt, das neue Modell der „Formierten Gesellschaft" - einer Gesellschaft ohne Klassenauseinandersetzungen. Dass dieses damals nicht durchgesetzt werden konnte, war wiederum entschiedener Opposition zu verdanken - außerhalb des Parlaments. Eine lehrreiche Geschichte.
Zum Autor:
Arno Klönne ist emeritierter Professor für Soziologie an der Universität Paderborn und Autor zahlreicher Bücher zur Geschichte der Arbeiterbewegung. Er schreibt regelmäßig für marx21.
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