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Juni 2009: marx21, Heft 11 |
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Es gab keinen gesellschaftlichen Konsens |
Zum Artikel »Umkämpftes
Recht« von Klaus-Dieter Heiser (Heft 10)
Klaus-Dieter
Heiser meint, Verfassungen widerspiegelten den »gesellschaftlichen
Konsens« zum Zeitpunkt ihrer Entstehung. Das Grundgesetz sei
»Ausdruck gesellschaftlicher Kräfteverhältnisse«. Er
schließt damit, dass wir uns vor dem Kapitalismus »nur
selber« schützen könnten, denn das würde keine
Verfassung für uns tun.
Alles
schön ausgewogen, aber eine sehr unbefriedigende Analyse. Denn
es gab nach dem Zweiten Weltkrieg keinen gesellschaftlichen Konsens.
Vielmehr gab es deutschlandweit, im Osten wie im Westen, eine vor
allem in den Gewerkschaften verankerte antifaschistische Bewegung. Es
entstanden hunderte antifaschistische Komitees, die mit breiter
Unterstützung in der Bevölkerung sich an die Aufgabe
machten, die Strukturen der Nazi-Diktatur zu beseitigen.
Im
Ruhrgebiet streikten 1946 und 1947 bis zu einer halben Million
Arbeiter für die Enteignung der Industriebarone. Zwei Monate
nach ihrer Gründung wurden die antifaschistischen Komitees in
allen Besatzungszonen verboten, ebenfalls die von unten gegründeten
Gewerkschaften. Streiks wurden durch die Staatsgewalt
niedergeschlagen.
Es gab alles andere als einen »Konsens«. Bei
aller Spontaneität erwies sich die Arbeiterbewegung allerdings
noch weniger als 1918 in der Lage, eine Revolution zu vollbringen.
Eine solche hätte aber keine bürgerliche Verfassung
hervorgebracht, sie wäre nicht dabei stehen geblieben, sich »vor
dem Kapitalismus zu schützen«, sie hätte den Kapitalismus
ein für alle Mal beseitigt.
David
Paenson, Frankfurt/M.
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