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09.11.09: Regierungsbeteiligung |
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Rosa Luxemburg: »Eine taktische Frage« |
Die Koalition der LINKEN mit der SPD in Brandenburg hat die Debatte über das Für und Wider von Regierungsbeteiligungen der Linken erneut belebt. Aus diesem Anlass dokumentiert marx21 den Klassiker »Eine taktische Frage« von Rosa Luxemburg über Sinn und Zweck parlamentarischer Arbeit:
Der Eintritt Millerands in das Ministerium Waldeck-Rousseau [1] ist wohl geeignet,
nicht nur für die Sozialisten Frankreichs, sondern auch anderer
Länder den Anlaß zu mancher taktischprinzipiellen Betrachtung zu
bieten. Die aktive Teilnahme der Sozialisten an einer bürgerlichen
Regierung ist jedenfalls eine Erscheinung, die außer dem Rahmen der
gewöhnlichen Betätigungsformen des Sozialismus liegt. Haben wir
hier vor uns eine ebenso berechtigte und zweckmäßige Form, der
Sache des Proletariats zu dienen, wie zum Beispiel in der Tätigkeit
im Parlament, im Gemeinderat? Oder ist dies im Gegenteil ein Bruch
mit den Prinzipien und der Taktik des Sozialismus? Oder aber endlich
bildet die Teilnahme der Sozialisten an der bürgerlichen Regierung
einen Ausnahmefall, der unter bestimmten Voraussetzungen zulässig
und notwendig, unter anderen verwerflich und schädlich ist?
Vom Standpunkte der opportunistischen
Auffassung des Sozialismus, wie sie in der letzten Zeit in unserer
Partei namentlich in den Theorien Bernsteins laut wurde, das heißt
vom Standpunkte der stückweisen Einführung des Sozialismus in die
bürgerliche Gesellschaft, muß auch der Eintritt der sozialistischen
Elemente in die Regierung ebenso erwünscht wie natürlich
erscheinen. Kann man einmal den Sozialismus überhaupt allmählich,
in kleinen Dosen in die kapitalistische Gesellschaft einschmuggeln,
und verwandelt sich andererseits der kapitalistische Staat von selbst
allmählich in einen sozialistischen, dann ist eine fortschreitende
Aufnahme von Sozialisten in die bürgerliche Regierung sogar ein
natürliches Ergebnis der fortschreitenden Entwicklung der
bürgerlichen Staaten, ganz entsprechend ihrer angeblichen Annäherung
zur sozialististen Mehrheit in den gesetzgebenden Körpern. Stimmt
der Fall auf diese Weise mit der opportunistischen Theorie, so
entspricht er nicht minder der opportunistischen Praxis. Da die
Erzielung naheliegender greifbarer Erfolge, gleichwohl auf welchem
Wege, die leitende Linie dieser Praxis bildet, so muß der Eintritt
eines Sozialisten in die bürgerliche Regierung dem „praktischen
Politiker" als ein unschätzbarer Erfolg erscheinen. Was kann nicht
ein sozialistischer Minister alles an kleinen Besserungen,
Linderungen, an allerhand sozialem Flickwerk durchführen!
Anders stellt sich die Frage dar, wenn
man von dem Standpunkt ausgeht, daß die Einführung des Sozialismus
erst nach dem Zusammenbruch der kapitalistischen Ordnung in Angriff
genommen werden kann, und daß die sozialistische Tätigkeit sich
gegenwärtig bloß auf die - objektive und subjektive -
Vorbereitung dieses Moments durch den Klassenkampf reduziert. Es ist
freilich Tatsache, daß die Sozialdemokratie, um praktisch zu wirken,
alle erreichbaren Positionen im gegenwärtigen Staate einnehmen,
überall vordringen muß. Allein als Voraussetzung gilt dabei, daß
es Positionen sind, auf denen man den Klassenkampf, den Kampf mit der
Bourgeoisie und ihrem Staate führen kann.
In dieser Beziehung besteht aber
zwischen den gesetzgebenden Körpern und der Regierung eines
bürgerlichen Staates ein wesentlicher Unterschied. In den
Parlamenten können die Arbeitervertreter, wo sie mit ihren
Forderungen nicht durchdringen können, sie doch wenigstens in der
Weise vertreten, daß sie in oppositioneller Stellung verharren. Die
Regierung hingegen, die die Ausführung der Gesetze, die Aktion zur
Aufgabe hat, hat keinen Raum in ihrem Rahmen für eine prinzipielle
Opposition, sie muß in allen ihren Gliedern und stets handeln, sie
muß deshalb, auch wenn sie, wie in Frankreich seit einigen Jahren in
den gemischten Ministerien, aus verschiedenen Parteivertretern
besteht, doch stets einen grundsätzlich gemeinsamen Boden unter den
Füßen haben, der ihr das Handeln ermöglicht, den Boden des
Bestehenden, mit einem Wort, den Boden des bürgerlichen Staates. Der
äußerste Vertreter des bürgerlichen Radikalismus kann im großen
und ganzen mit dem rückständigsten Konservativen Seite an Seite
regieren. Ein prinzipieller Gegner des Bestehenden hingegen steht vor
der Alternative: entweder auf Schritt und Tritt der bürgerlichen
Mehrheit in der Regierung Opposition zu machen, d.h., tatsächlich
kein aktives Mitglied der Regierung zu sein - ein augenscheinlich
unhaltbarer Zustand, der zur Entfernung des sozialistischen
Mitgliedes aus der Regierung führen müßte - oder aber die Sache
schließlich mitzumachen, die täglich zur Erhaltung und zum Fortlauf
der Staatsmaschine in jedem Regierungszweig notwendigen Funktionen zu
verrichten, d.h., tatsächlich kein Sozialist, wenigstens nicht in
den Grenzen des Regierungsamtes, zu sein.
Die Sozialdemokratie hat allerdings in
ihrem Programm viele Forderungen, die auch von einer bürgerlichen
Regierung, ebenso wie von einem bürgerlichen Parlament -
wenigstens abstrakt gesprochen - angenommen werden könnten. Es
könnte deshalb auf den ersten Blick vorkommen, daß ein Sozialist
auch in der Regierung, ebenso wie im Parlament, der Sache des
Proletariats dienen kann, indem er das Mögliche und Erreichbare der
Sozialreformen zu seinen Gunsten durchzudrücken strebt. In diesem
Fall zeigt sich aber wiederum, was die opportunistische Politik stets
außer acht läßt, daß es bei dem sozialdemokratischen Kampf in
erster Linie nicht auf das Was, sondern auf das Wie ankommt. Wenn die
sozialdemokratischen Vertreter in den gesetzgebenden Körpern soziale
Reformen durchzuführen suchen, so haben sie die volle Möglichkeit,
durch ihre gleichzeitige Opposition gegen die bürgerliche
Gesetzgebung und die bürgerliche Regierung im ganzen - was sich
handgreiflich unter anderem in der Ablehnung des Budgets äußert -
auch ihrem Kampf um die bürgerlichen Reformen einen
prinzipiell-sozialistischen Charakter, den Charakter eines
proletarischen Klassenkampfes zu verleihen. Ein Sozialdemokrat
hingegen, der dieselben Sozialreformen als Mitglied der Regierung,
das heißt bei gleichzeitiger Unterstützung des bürgerlichen
Staates im ganzen, anstrebt, reduziert tatsächlich seinen
Sozialismus im allerbesten Fall auf bürgerliche Demokratie oder
bürgerliche Arbeiterpolitik. Während daher das Vordringen der
Sozialdemokraten in die Volksvertretungen zur Stärkung des
Klassenkampfes, also zur Förderung der Sache des Proletariats führt,
kann ihr Vordringen in die Regierungen nur Korruption und
Verwirrungen in den Reihen der Sozialdemokratie zum Ergebnis haben.
Die Vertreter der Arbeiterklasse können, ohne ihre Rolle zu
verleugnen, nur in einem Falle in die bürgerliche Regierung treten:
um sich ihrer gleichzeitig zu bemächtigen und sie in die Regierung
der herrschenden Arbeiterklasse zu verwandeln.
Es kann allerdings in der Entwicklung
oder vielmehr dem Untergang der kapitalistischen Gesellschaft
Augenblicke geben, wo die endgültige Machtergreifung durch die
Vertreter des Proletariats noch unmöglich wäre, ihr Anteil an der
bürgerlichen Regierung aber als notwendig erschiene, namentlich wo
es sich um die Freiheit des Landes oder um die demokratischen
Errungenschaften, wie die Republik, handelt, während die bürgerliche
Regierung selbst bereits zu kompromittiert und zu desorganisiert ist,
um ohne die Unterstützung der Arbeitervertreter das Volk zur
Gefolgschaft zu veranlassen. In einem solchen Falle dürften sich die
Vertreter des arbeitenden Volkes selbstverständlich einer abstrakten
Prinzipienreiterei zuliebe von der Verteidigung der gemeinsamen Sache
nicht drücken. Allein auch dann müßte die Teilnahme der
Sozialdemokraten an der Regierung in Formen geschehen, die weder die
Bourgeoisie noch das Volk über den vorübergehenden Charakter und
den ausschließlichen Zweck ihres Vorgehens im geringsten Zweifel
lassen können. Mit anderen Worten, der Eintritt der Sozialisten in
die Regierung dürfte auch dann nicht auf die Solidarität mit ihrer
Tätigkeit und ihrem Bestand im ganzen hinauslaufen. Ob gerade die
obige Situation in Frankreich jetzt geschaffen war, erscheint deshalb
zweifelhaft, weil die sozialistischen Parteien von vornherein und
ohne an den Regierungsanteil zu denken, sich bereit erklärt hatten,
eine jede aufrichtige republikanische Regierung zu unterstützen,
während sie gerade umgekehrt, durch den Eintritt Millerands in das
Ministerium, der jedenfalls ohne jede Ermächtigung seitens seiner
Kollegen geschehen ist, von dieser Unterstützung zum Teil
abgeschreckt werden. Jedenfalls kam es uns nicht auf die Beurteilung
des Spezialfalles im Kabinett Waldeck-Rousseau, sondern auf die
Ableitung einer allgemeinen Richtschnur aus unseren Grundsätzen an.
Von diesem Standpunkte erscheint der Eintritt von Sozialisten in
bürgerliche Regierungen als ein Experiment, das nur zum Schaden des
Klassenkampfes ausfallen kann.
In der bürgerlichen Gesellschaft ist
der Sozialdemokratie dem Wesen nach die Rolle einer oppositionellen
Partei vorgezeichnet, als regierende darf sie nur auf den Trümmern
des bürgerlichen Staates auftreten.
Anmerkung:
1. Alexandre-Étienne
Millerand, der in der französischen sozialistischen Bewegung eine
opportunistische Richtung vertrat, war vom 22. Juni 1899 bis 28. Mai
1902 im reaktionären bürgerlichen Kabinett Waldeck-Rousseau
Handelsminister. Dieser erste praktische Schritt des Opportunismus
zur Einordnung der französischen Arbeiterbewegung in den
bürgerlichen Staat führte in der II. Internationale zu heftigen
Auseinandersetzungen zwischen den revolutionären Kräften und
Opportunisten.
Erschienen in: Leipziger Volkszeitung,
Nr.153, 6. Juli 1899. Rosa Luxemburg, Gesammelte Werke, Bd.1, 1.
Hbd., S.483-486.
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