Sechs Thesen zum neuen bayerischen Polizeiaufgabengesetz von marx21 München
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1. Das Polizeiaufgabengesetz ist der vergebliche Versuch der CSU, große Verluste an die AfD zu verhindern
Die CSU hat einen Entwurf für ein neues Polizeiaufgabengesetz (PAG) vorgelegt. Dieser bildet den vorläufigen Höhepunkt einer Reihe von Gesetzesänderungen: 2016 wurde durch das sog. Integrationsgesetz die Ausgrenzung von Geflüchteten und Migrantinnen verschärft. Ein Jahr später wurden die Befugnisse der Polizei durch das sog. Gefährdergesetz schon wesentlich ausgeweitet, indem der Begriff der »drohenden Gefahr« als Eingriffsschwelle, die elektronische Fußfessel, die präventive »Unendlichkeitshaft« sowie Kontakt- und Aufenthaltsverbote eingeführt wurden. Mit der aktuell geplanten Neuordnung des PAG geht die CSU noch deutlich weiter. Einige Neuheiten: Einsatz von Explosivmitteln (Handgranaten) gegen Personen, Abhören von Telefonen und Öffnen von Post ohne Anzeichen einer Straftat, Einsatz von V-Leuten, Durchsuchung von Cloud-Speichern, Einsatz von Drohnen und Bodycams, automatisierte Videoüberwachung, Online-Durchsuchung mit einem direkten Zugriff der Polizei auf private Computer und Einsatz von Spionagesoftware, die Kommunikationsdaten abgreifen und verändern kann. Die bayerische Polizei soll also nicht nur militarisiert, sondern vor allem mit Befugnissen ausgestattet werden, diein Deutschland seit 1945 nur Geheimdiensten vorbehalten waren. In Anbetracht dessen und der bayerischen Gesetzesveränderungen der letzten Jahre wird klar: Die CSU hat sich auf den Weg gemacht, die Grenze des Legalen und Legitimen immer weiter nach rechts zu verschieben. Sie besinnt sich auf das alte Dogma von Franz Josef Strauß, wonach es rechts der CSU keine »demokratisch legitimierte Partei« geben dürfe. Dies erfordert aufgrund der Konkurrenz mit der aufstrebenden AfD – einer faschistischen Partei im Werden – einen scharfen Rechtsruck. Er wird offenbar durch die demonstrative Verbrüderung mit dem rechtsautoritären ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orban, durch den »Kreuzerlass«, durch Forderungen wie nach einem Burkaverbot, nach Streichung von Urlaub für Hartz-4-Betroffene oder nach Singen der Nationalhymne in Schulen, durch eine Rhetorik, die der von AfD und Pegida immer ähnlicher wird. Im neuen PAG konkretisiert sich dieser Rechtsruck in Gesetzesform. Doch egal wie sehr sich die CSU bemüht, ihre Rechnung wird nicht aufgehen: Wer die allgemeine Stimmung nach rechts rückt, schwächt nicht die AfD – das Gegenteil ist der Fall.
2. Das Polizeiaufgabengesetz ist rassistisch
Für Teile der Gesellschaft sind manche dieser Vorhaben jetzt schon de facto Realität. Kurdinnen und Kurden in Deutschland werden durch ein ausgeweitetes PKK-Verbot unter Terror-Generalverdacht gestellt. Menschen ohne weiße Hautfarbe sind durch die Praxis des »racial profiling« rassistischer Schikane durch die Polizei ausgesetzt. Geflüchtete sind täglich von gesellschaftlichem und staatlichem Rassismus betroffen. Bayern nimmt dabei – wie so oft – eine Vorreiterrolle ein: Asylunterkünfte wurden durch das sog. Integrationsgesetz als »gefährliche Orte« kategorisiert, deren Bewohnerinnen und Bewohner im Zuge des sog. Gefährdergesetzes aufgrund ihres rechtlichen Status als »Gefährder« eingestuft. Verschärfte Maßnahmen gegen Geflüchtete folgten sogleich. Dies verdeutlich folgendes Beispiel: In der Nacht zum 14. März 2018 sollte in der Erstaufnahmeeinrichtung für ausreisepflichtige Geflüchtete in Donauwörth ein Mann aus Gambia für seine Abschiebung abgeholt werden. Nachdem die Polizei den Mann nicht finden konnte und sich viele der Bewohner mit ihm gegen die Abschiebung solidarisierten, wurde das Gebäude von einem Großaufgebot der Polizei umstellt. 28 Geflüchtete wurden als vermeintliche Rädelsführer festgenommen – 21 sitzen wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Untersuchungshaft, von den restlichen sieben ist nichts über den Verbleib bekannt. Es ist absehbar, dass massenhafte Abschiebungen zukünftig erleichtert werden, da durch Aufenthaltsgebote die Möglichkeit eröffnet wird, Geflüchtetenunterkünfte in Gefängnisse zu verwandeln. Das neue PAG wird Geflüchtete und Migranten mit besonderer Härte treffen.
3. Das Polizeiaufgabengesetz ist Klassenkampf von oben
Soziale Bewegungen sind oft gerade dann erfolgreich und öffentlichkeitswirksam, wenn ihre Aktionsformen zivilen Ungehorsam miteinschließen. Sei es Ende Gelände, Castor schottern, Heiligendamm oder Dresden Nazifrei: Diese Proteste sind legitim und wichtig, jedoch von Kriminalisierung bedroht. Der Aufbau einer geheimdienstlichen Polizei, die ohne Anzeichen einer Straftat Überwachungsaktionen durchführen darf, dient auch der Schwächung von sozialen Bewegungen. Auch und vor allem antifaschistische Aktive sind schon jetzt besonderer Verfolgung ausgesetzt. Dabei lohnt ein Blick nach Bayern: Der Münchner Paul saß vom 20. Juli bis zum 15. September 2015 in Untersuchunghaft. Am 15. September wurde er zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt, die zu drei Jahren auf Bewährung ausgesetzt ist. Vorgeworfen wurde ihm ein Verstoß gegen das bayerische Versammlungsgesetz: Bei den Protesten gegen Pegida München im Juli 2015 trug Paul eine kleine Fahne bei sich, die aufgrund der Kürze ihres Stiels von der Polizei als »Knüppelfahne«, also als Waffe angesehen wird. Seine Inhaftierung ist Ausdruck einer politischen Strategie der Kriminalisierung, wobei Aktivistinnen und Aktivisten eingeschüchtert und dadurch antifaschistische Aktivitäten eingedämmt werden sollen. Das neue PAG betrifft auch (kritische) Journalistinnen oder Juristen, da es eine Verschlechterung des Schutzes von Berufsgeheimnisträger beinhaltet. Die Quellen und Mandantinnen werden nicht mehr umfassend geschützt. Arbeitskämpfe können ebenfalls bedroht sein: Bei Streikversammlungen findet mitunter eine Anwendung des Versammlungsrechts statt. Somit werden dem Staat zukünftig mehr Möglichkeiten gegeben, durch verschärfte Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen Streiks zu erschweren bzw. zu verhindern. Das PAG wird also nicht alle Menschen gleichermaßen betreffen. Vor allem richtet es sich zum einen gegen jene, die in unserer Gesellschaft ohnehin schwach gestellt sind und zum anderen gegen solche, die Kritik an den herrschenden Verhältnissen üben. Das PAG ist ein Angriff auf die untere Klasse und ihre politischen VertreterInnen. Daher reicht es nicht aus, das PAG mit Verweis auf mangelnden Datenschutz und gefährdete BürgerInnenrechte zu kritisieren. Dem Klassenkampf von oben der CSU muss ein Klassenkampf von unten entgegengesetzt werden.
4. Die CSU bedroht durch das Polizeiaufgabengesetz nicht nur Menschen in Bayern, sondern Menschen im ganzen Bundesgebiet
Im aktuellen Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD steht geschrieben: »Wir wollen keine Zonen unterschiedlicher Sicherheit in Deutschland. Dazu gehört die Erarbeitung eines gemeinsamen Musterpolizeigesetzes (gemäß Innenministerkonferenz-Beschluss).« Seit der bayerische Gesetzesentwurf bekannt ist, hat man es vermutet, doch seit dem 18. April besteht Klarheit: An diesem Tag kündigte Bundesinnenminister Horst Seehofer im Innenausschuss des Bundestages an, dass sich ein Musterpolizeigesetz für die Länder am bayerischen PAG orientieren werde. Bayern ist hierbei zwar Vorreiter, doch beileibe nicht allein. In Baden-Württemberg wurde schon 2017 ein »Anti-Terror-Paket« verabschiedet. Sachsen, NRW und andere Bundesländer planen zur Zeit ähnliche Polizeigesetze wie Bayern. Neben den lokalen Kämpfen, die in den betroffenen Bundesländern geführt werden, ist also eine koordinierte bundesweite Kampagne nötig, die Druck auf Landes- und Bundesregierung gleichermaßen aufbaut.
5. Die Vergeheimdienstlichung der Polizei geht einher mit Kompetenzerweiterungen für private Sicherheitsfirmen
Im gleichen Koalitionsvertrag steht auch geschrieben: »Private Sicherheitsbetriebe leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit. Durch die Neuordnung der Regelungen für das private Sicherheitsgewerbe in einem eigenständigen Gesetz werden wir die Sicherheitsstandards in diesem Gewerbezweig verbessern und so für noch mehr Sicherheit und Verlässlichkeit sorgen.« Auch in diesem Zusammenhang ist der Blick nach Bayern aufschlussreich: Bereits 2015 erfolgte eine Kooperationsvereinbarung zwischen Bayerischer Polizei und Lobbyverbänden des privaten Sicherheitssektors. Der Bayerische Innenminister Joachim Herrmann kommentierte damals lobend: »Die Bayerische Polizei und private Sicherheitsdienste arbeiten seit vielen Jahren konstruktiv und professionell zusammen. Mit der bayernweit ersten Pilot-Kooperationsvereinbarung werden wir diese Zusammenarbeit in den Ballungsräumen München und Nürnberg noch weiter vertiefen.« 2017 kündigte Herrmann bei der 4. »Sicherheitskonferenz am Brandenburger Tor – STATE OF SECURITY« (eine gemeinsame Veranstaltung verschiedener Sicherheitslobbyverbände) an, dass man den Ausbau der öffentlich-privaten Sicherheitspartnerschaft weiterhin forcieren wolle. Wie private Sicherheitsfirmen mitunter agieren, zeigt ein Vorfall, der sich 2017 in einer Münchner S-Bahn ereignete und zufälligerweise von einer Zeugin gefilmt wurde: Ein Mann mit dunkler Hautfarbe, der keinen Fahrschein vorweisen kann, wird von zwei Sicherheitsmännern brutal attackiert, in den Schwitzkasten genommen und anschließend aus dem Zug geworfen. Am Bahnsteig fixieren die beiden Kontrolleure ihn und drücken sein Gesicht auf den Asphalt. Das Video des Vorfalls sorgte zwar für einen Aufschrei in den sozialen Netzwerken, eine politische Debatte über Befugnisse privater Sicherheitsfirmen blieb aber aus. Der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) hingegen fordert seit geraumer Zeit »Minimalbefugnisse« vom Gesetzgeber ein. Dies würde den Mitgliedsunternehmen des BDSW neue Geschäftsfelder eröffnen. Hinsichtlich der Äußerungen des Bayerischen Innenministers ist es absehbar, dass die PPP-Praxis (»Public Private Partnership«) in Zukunft zunehmend Eingang in den Sicherheitsbereich erhält. Im Zusammenhang mit dem PAG bedeutet dies eine doppelte Kompetenzverschiebung: Während die Polizei immer mehr Geheimdienstbefugnisse erhält, werden private Sicherheitsfirmen zunehmend mit Polizeibefugnissen ausgestattet. Privatisierung im Sicherheitsbereich bedeutet einen Abbau demokratischer Kontrolle von Sicherheitsbehörden.
6. LINKE, Gewerkschaften und Bewegungen müssen beim Kampf gegen das Polizeiaufgabengesetz treibender Motor sein
In München hat sich ein breites Bündnis gebildet, welches den Widerstand gegen das PAG bündelt: »noPAG – Nein! zum Polizeiaufgabengesetz Bayern«. Die Landesverbände von SPD, Grüne und FDP sind Mitglieder des Bündnisses und engagieren sich darin Seite an Seite mit NGOs, LINKE, autonomen und kommunistischen Organisationen gegen das PAG. Das ist gut und richtig. Vor allem die Grünen führen den Widerstand gegen das PAG medial offensiv, was sich auch in Zuwächse bei Umfragen niederschlägt. Doch bieten sie eine vermeintlich machbare Scheinlösung an: Söder ohne PAG dank schwarz-grüner Koalition. Auch wenn man die Regierungsbeteiligungen von SPD, Grüne und FDP in anderen Bundesländern betrachtet, wird klar, dass sich ihr Engagement in Bayern vor allem aus ihrer Eigenschaft als Opposition ergibt. Damit von den Grünen, die in Baden-Württemberg den Ministerpräsidenten stellen, von einer FDP, die in Sachsen und NRW mitregiert und von einer SPD, die zusammen mit der CSU im Bund regiert, der Widerstand auch über die kommende bayrische Landtagswahl hinausgeht, ist Druck von unten auf diese Parteien nötig. Eine bewegungsorientierte LINKE hat das realistische Potential, nicht nur den Widerstand gegen verschärfte Polizeigesetze im Verbund mit Gewerkschaften und sozialen Bewegungen auf Länder- und Bundesebene zu verbinden und zu stärken, sondern auch die Diskurshoheit zu erlangen und klar zu machen: Eine erfolgreicher Kampf gegen das PAG ist nur in Verbindung mit der sozialen Frage möglich. Das Gesetz kann zwar theoretisch alle Menschen betreffen. Doch in der Konsequenz ist es vor allen Dingen ein Angriff auf die Menschen, die sich für eine solidarische Gesellschaft engagieren und die untere Klasse.
Foto: halbag
Schlagwörter: AfD, Bayern, CSU, DIE LINKE, Gewerkschaft, Inland, Klassenkampf, Polizei