Dass die Große Koalition aus SPD und CDU/CSU die Einigung über den Paragrafen 219a als »Kompromiss« verkauft ist ein Hohn. Denn dort werden Positionen radikaler Abtreibungsgegner und christlicher Fundamentalisten etabliert. Von Silke Stöckle
Seit über einem Jahr – seit der Verurteilung der Ärztin Kristina Hänel, weil sie über Schwangerschaftsabbruch auf ihrer Internetseite informiert –, gibt es eine erhitzte gesellschaftliche Debatte über den Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch. Unter der Überschrift »Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft« macht sich nach diesem Paragrafen unter anderem strafbar, wer »seine Dienste« dazu »anbietet, ankündigt, anpreist«. Dieser Paragraf wurde im Mai 1933 erlassen und deshalb in der Kampagne zur Verteidigung Hänels zu Recht als Naziparagraf gebrandmarkt. Seither besteht er mit ein paar Veränderungen fort.
Paragraf 219a Kompromiss als Null-Nummer
Mitte Dezember legten nun Katarina Barley und Franziska Giffey von der SPD und Jens Spahn und Helge Braun von der CDU ein Eckpunktepapier zur »Verbesserung der Information und Versorgung in Schwangerschaftskonflikten« vor. Kristina Hänel hat sich mit weiteren betroffenen Ärztinnen in einer Stellungnahme entsetzt über diesen Kompromiss geäußert: »Bei genauerem Hinsehen erweist sich der als Kompromiss ausgegebene Vorschlag als Null-Nummer«, schreiben die Ärztinnen. Der Kompromiss sieht vor, dass der Paragraf 219a bestehen bleibe, inklusive der Strafandrohung von zwei Jahren Gefängnis. Die restlichen Vorschläge seien flankierende Maßnahmen, die bereits heute möglich seien, wie das Informieren seitens staatlicher Stellen. Ärztinnen und Ärzten bleibe weiterhin verboten, über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren. Sie dürften lediglich auf die staatlichen Stellen verweisen.
Ein Angriff auf die erkämpften Rechte von Frauen und sexuelle Selbstbestimmung
Dass die Große Koalition aus SPD und CDU/CSU diese Einigung über den Paragrafen 219a als »Kompromiss« verkaufen ist ein Hohn. Faktisch handelt es sich um einen Angriff auf die erkämpften Rechte von Frauen und sexuelle Selbstbestimmung. Abgesehen davon, dass es keinerlei Rechtssicherheit für Fälle wie den von Kristina Hänel bietet, werden in dem »Kompromisspapier« Positionen radikaler Abtreibungsgegner und christlicher Fundamentalisten eins zu eins wiedergegeben.
Der Paragraf 219a und die Lüge über die Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche
Im ersten Punkt wird behauptet, dass »die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche nach wie vor hoch« sei. Aktuell sind es etwa 100.000 Abbrüche pro Jahr, vor 20 Jahren waren es 16.000 mehr. Tendenziell ist die Zahl der Abbrüche gesunken. Nur die christlich-fundamentalistischen »Lebensschützer« und ähnliche rechte Ideologen skandalisieren die Anzahl der Abtreibungen und übertreiben oft noch die Zahlen. Es ist hoch besorgniserregend, dass führendes Personal bürgerlicher Parteien einschließlich der SPD dem jetzt folgt. Die christlichen Fundamentalisten wollen die Möglichkeit zum Schwangerschaftsabbruch radikal einschränken oder ganz verbieten, sie greifen das Recht von Frauen auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper und ihren Lebensentwurf mit Partner oder Partnerin massiv an. Ihre Argumentationslinien verlaufen immer entlang des »Lebensschutzes«: Sie reden davon, dass das »Kind im Mutterleib« »getötet« wird, weswegen radikalere Vertreter auch von Ärztinnen, die Schwangerschaftsabbruch vornehmen, als Massenmörder sprechen oder sogar mit dem Begriff vom »Babycaust« den Holocaust relativieren.
Mythos: Posttraumatischen Belastungsstörung
In Punkt fünf des Papiers geht es um die Qualität der Versorgung von Frauen. Statt jedoch auf die mangelnde Anzahl an Arztpraxen und Kliniken einzugehen oder darauf, dass vielen angehenden Ärztinnen und Ärzten die Qualifikation zur Vornahme eines Schwangerschaftsabbruchs fehlt, weil die Methoden nicht gelehrt werden, wird eine wissenschaftliche Studie zu »Häufigkeit und Ausprägung seelischer Folgen von Schwangerschaftsabbrüchen« angekündigt. Hier wird also von vornherein unterstellt, dass Frauen nach einem Schwangerschaftsabbruch unter dem »Post-Abortion-Syndrom« leiden, also einer posttraumatischen Belastungsstörung wie bei psychisch erkrankten Kriegsteilnehmern. Das ist ein wissenschaftlich längst widerlegter Mythos, mit dem radikale Abtreibungsgegner Ängste vor einem Abbruch schüren und Frauen in Notsituationen psychisch unter Druck zu setzen versuchen. Selbst auf der Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ist zu lesen: »Wissenschaftliche Studien kommen zu dem Schluss, dass ein Abbruch allein das Risiko für die Entwicklung psychischer Störungen nicht erhöht.« Und sogar: »Viele Frauen fühlen sich nach dem Schwangerschaftsabbruch erleichtert.«
Der Paragraf 219a und der Druck der »Lebensschutzbewegung«
In dieses Papier wurde also handfeste Ideologie der radikalen Abtreibungsgegner formuliert. Nicht verwunderlich, da Jens Spahn und die neue CDU-Parteivorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer in Fragen der Familienpolitik und sexueller Selbstbestimmung einen deutlichen Rechtskurs eingeschlagen haben. Annegret Kramp-Karrenbauer erklärte auf Twitter: »Der Schutz des Lebens, ungeborenes und geborenes, hat für CDU überragende Bedeutung.« Deshalb sei es gut, dass das Werbeverbot bleibe.
Die AfD ist zum parlamentarischen Arm der »Lebensschutzbewegung« geworden
Konservative Kräfte und Ideologien sind seit einigen Jahren im Aufwind, das lässt sich auch an der Besetzung der Ministerinnen- und Ministerposten nach der letzten Wahl ablesen, an den Positionsverschiebungen in Union und SPD, einer Rückbesinnung auf das Konservative, das Christliche. Sie versuchen damit teilweise, neben der Frage von Rassismus auch hier der AfD das Wasser abzugraben, die schon Wahlkampf mit der Forderung nach Totalkriminalisierung von Schwangerschaftsabbruch gemacht hat. Die AfD ist zum parlamentarischen Arm der »Lebensschutzbewegung« geworden und inzwischen in allen Landesparlamenten und im Bundestag vertreten. Sie buchstabieren aus, wie sie sich eine durch repressive Gesetze streng regulierte Gesellschaft vorstellen. Dabei ist ihre Kampagne gegen Schwangerschaftsabbruch rassistisch und völkisch angelegt – »deutsche Frauen« sollen »deutsche Kinder« bekommen (Lies hier einen Artikel zur Frage: »Die AfD und der Schutz »unserer« Frauen: Eine gefährliche Lügengeschichte«).
Schwangerschaftsabbruch ist eine Klassenfrage
Gleichzeitig interessieren sich diese Parteien nicht im Geringsten für die Lebenden, wie ihre neoliberale, für Eliten maßgeschneiderte Politik überdeutlich zeigt. Alleinerziehende leben in größter Armut, Kinder sind bereits Hartz-IV-Empfänger, bei der Pflege eines behinderten Kindes muss um jede Leistung, um jeden Cent Unterstützung gekämpft werden, und Kinder stellen allzu oft sogar ein Armutsrisiko dar und beschränken die Möglichkeit, in die Arbeitswelt einzutreten. Insofern stimmt es, dass diese Verhältnisse keine wirklich freie Entscheidung für oder gegen ein Kind ermöglichen. Auch deshalb müssen wir den Kampf für die Streichung von Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafgesetzbuch verbinden mit gesellschaftlichen Auseinandersetzungen zur Verbesserung der Lebens- und Einkommenssituation von Frauen, von Familien, der Arbeiterklasse insgesamt. Hier ist ein echter Kampf für höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen von zentraler Bedeutung und es ist notwendig, dass sich Gewerkschaften verstärkt in die Debatte über die Streichung der Paragrafen 218/219 einmischen. Denn Schwangerschaftsabbruch ist eine Klassenfrage.
Der Paragraf 219a und die SPD
Wir erleben starken Wind von rechts, Politik wird verstärkt wieder auf dem Feld von Frauenrechten ausgetragen. Bisher standen wir vor einer Bewegung »von rechts unten«, die die erkämpften Rechte auf körperliche und sexuelle Selbstbestimmung angegriffen hat. Mit dem vorgelegten »Kompromisspapier« von CDU und SPD ist dieser Druck von der Regierungspolitik aufgenommen worden. Die SPD hat abermals bewiesen, dass auf sie kein Verlass ist. Ihre Regierungsführung setzt sich über die Parteiposition nach Streichung des Paragrafen 219a hinweg und fällt den Jungsozialisten, der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen sowie dem Landesverband NRW in den Rücken, die seit Monaten von ihrer Führung fordern, der Abschaffung zuzustimmen. Der heiligen Regierungsbeteiligung werden rücksichtslos Rechte von Frauen geopfert.
Auf die Straße: Weg mit dem Paragraf 219a
Deshalb ist es umso wichtiger, Strukturen wie das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung bundesweit zu etablieren und zu festigen, um diesen ideologischen und politischen Angriffen entgegentreten zu können. Wir müssen für die Streichung der Paragrafen 218/219 und für gleiche Rechte wieder Tausende und Abertausende auf die Straße bringen, wie es mit den Demonstrationen gegen die Märsche der radikalen Abtreibungsgegner in vielen Städten bundesweit gelungen ist, ebenso wie mit den Massendemonstrationen zum Internationalen Frauentag, was wir zum Frauen*streiktag am 8. März 2019 wiederholen wollen. Schon in den nächsten Wochen und Monaten werden Menschen wieder bundesweit auf die Straße gehen, um die sofortige Streichung des Paragrafen 219a zu fordern.
Der Kampf für die Abschaffung des Paragrafen 218 ist fast so alt wie seine bald einhundertfünfzigjährige Existenz und zeigt auch, dass umfassende Rechte und Gleichstellung in der kapitalistischen Gesellschaft immer bedroht sind. Deshalb sollten wir auch einen Blick auf eine andere Geschichte werfen: die proletarische Frauenbewegung und die Russische Revolution, die zum ersten Mal die Perspektive der Aufhebung von Frauenunterdrückung und echter Gleichheit geboten hat.
Über die Autorin: Silke Stöckle, aktiv im Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung, DIE LINKE. Neukölln und Mitherausgeberin von »Dein Bauch gehört dir« erschienen bei Edition Aurora
Foto: Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung
Schlagwörter: Feminismus, Frauenbefreiung, Schwangerschaftsabbruch, §219a