Regeln für das Netzwerk marx21
Stand 2024
Name und Selbstverständnis
Das Netzwerk gibt sich den Namen »marx21 – Netzwerk für internationalen Sozialismus«. Das Netzwerk konstituiert sich aus den Unterstützerinnen und Unterstützern dessen politischer Leitsätze. Es strebt nach solidarischer Diskussion und gemeinsamer Aktion.
Gremien des Netzwerks
•bundesweite Versammlung
•lokale und regionale Versammlungen
•Koordinationskreise, die auf der jeweiligen Ebene mindestens alle 2 Jahre gewählt werden
•Organisationsrat
Die Versammlungen treten mindestens einmal im Jahr zusammen und werden vom jeweiligen Koordinationskreis einberufen. Dieser ist zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn dies mindestens 15 Prozent der Unterstützerinnen und Unterstützer der jeweiligen Ebene einfordern.
Der Bundes-Koordinationskreis wird von der bundesweiten Versammlung gewählt (Näheres regelt die Wahlordnung; WO).
Der Organisationsrat setzt sich aus Delegierten der bestehenden Koordinationen und Arbeitsfelder zusammen. Die Größe des Orgarats ist abhängig von der Anzahl an Unterstützer:innen in einem Verhältnis von 1:10. Über die für den Organisationsrat zur Entsendung von Delegierten berechtigten Koordinationen und Arbeitsfelder entscheidet die Versammlung mit einfacher Mehrheit. Die Mandate, die nicht delegiert werden, werden durch lokale Versammlungen, Ko-Kreis und weitere Arbeitsfelder nominiert und durch den Bundes-Koordinationskreis nach Ablauf der Frist bestätigt.
Mindestens 3 Unterstützende können eine lokale marx21-Gruppe gründen. Sie bedarf der Anerkennung durch den Bundes-Koordinationskreis.
Eine Schiedskommission, die bei Vorwürfen von netzwerkschädigendem Verhalten angerufen werden kann. Sie besteht aus mindestens fünf Personen, die mehrheitlich nicht Teil des Bundes-Koordinationskreis sind, und wird von der bundesweiten Versammlung gewählt.
Stimmberechtigung, Beschlussfähigkeit und Abstimmungen
Die Unterstützer:innenschaft und Stimmberechtigung wird erworben durch die schriftliche Anerkennung der politischen Leitsätze sowie der Regeln des Netzwerks und der Bestätigung durch die lokale marx21-Gruppe oder den Bundes-Koordinationskreis.
Veränderungen der politischen Leitsätze und der Regeln können nur von der bundesweiten Versammlung vorgenommen werden. Änderungen dieser Regeln bedürfen der 2/3 Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.
Alle Gremien des Netzwerks treffen Entscheidungen mit einfacher Mehrheit, soweit nicht anders festgelegt
Die Mitglieder der Koordinationskreise sind gegenüber ihren Wahlgremien jederzeit rechenschaftspflichtig und von diesen abwählbar.
Die Versammlungen sind beschlussfähig, wenn die Unterstützerinnen und Unterstützer mit 14- tägiger Frist unter Angabe einer Tagesordnung per Email bzw. bei fehlender Email-Adresse schriftlich eingeladen wurden. Wahlen, Abwahlen oder Satzungsänderungen können nur durchgeführt werden, wenn sie in der Einladung als Tagesordnungspunkte angekündigt worden sind. Abwahlanträge müssen in der Einladung als Tagesordnungspunkt aufgeführt werden.
Suspendierung und Beendigung der Unterstützerschaft
Unterstützer:innen des marx21-Netzerks, die sich schädigend gegenüber dem Netzwerk verhalten, können diszipliniert, suspendiert oder ihre Unterstützerschaft kann zeitlich begrenzt oder auf Dauer beendet werden (Näheres regelt die »Ordnung über Sanktionen gegenüber
Unterstützer:innen«).
Finanzen
Das marx21-Netzwerk kooperiert bei der Durchführung von Veranstaltungen und weiterer Aktivitäten der politischen Bildung sowie bei der Erstellung von Materialien mit dem M21 – Verein für solidarische Perspektiven im 21. Jahrhundert e.V. Zur Finanzierung der Arbeit wirbt das Netzwerk Spenden für den M21-Verein ein.